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Verbände: Menschen mit Behinderung bei Impfungen vergessen

Impfung
Eine Flüssigkeit tropft aus der Kanüle einer Spritze. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/Symbolbild
Für immer mehr Menschen im Südwesten rückt die Corona-Impfung in greifbare Nähe. Die Priorisierung soll schon bald ganz fallen. Doch Sozialverbände beklagen, dass eine Gruppe bislang vergessen wurde, die besonders gefährdet ist.
Stuttgart.

Stuttgart (dpa/lsw) - Die Impfkampagne im Land schreitet voran und immer mehr Menschen sind für eine Corona-Impfung berechtigt - doch eine Gruppe kommt aus Sicht von Sozialverbänden weiter zu kurz: «Menschen mit Behinderung sind vergessen worden», sagt Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin des Landesverbands für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung.

Der Landesverband sieht gleich mehrere Probleme. Da sei zum einen die Priorisierung. Diese sei sinnvoll, doch warum Menschen mit Behinderung im Gegensatz zu Hochbetagten erst zur zweiten Prio-Gruppe gehören, sei nicht ausreichend erklärt worden, sagt Pagel-Steidl. Sie bekomme sehr viele Anrufe von Angehörigen, die sich das nicht erklären könnten. «Es gab einen Mangel an Aufklärung.»

Ein Problem seien auch die Begrifflichkeiten der Priorisierung. So lasse sich nicht immer gleich klären, wer aufgrund welcher Behinderung impfberechtigt sei. «Viele Menschen haben diffuse Behinderungen. Diese Fälle sind komplexer, als es die Priorisierung abbildet.» Diese Unklarheit bedeute in vielen Fällen, dass Menschen mit Behinderung bislang nicht geimpft worden seien.

Ein weiterer Faktor sei die Aufklärung, die bei Menschen mit Behinderung mit einem gesetzlichen Betreuer aufwendiger sei. Das werde nicht bedacht, sorge aber mit dafür, dass Menschen mit Behinderung später geimpft würden, sagt Pagel-Steidl.

Zugleich stieß das Vorgehen des Landes beim Vorziehen bestimmter Gruppen auf Unverständnis. Bei vielen Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen sei die Stimmung gekippt, als Lehrkräfte impfberechtigt wurden, sagt Pagel-Steidl. «Diese Menschen stecken gerne zurück, wenn andere gefährdeter sind als sie. Doch das hat bei vielen für Frust gesorgt.»

Zudem kritisiert sie, dass die Impfungen durch mobile Impfteams in den Einrichtungen für Menschen mit Behinderung nur sehr zäh angelaufen seien. Auch Björn Vissering, Vorsitzender der Lebenshilfe Baden-Württemberg, sagt, darauf hätten die Einrichtungen lange gewartet. Der Aufwand, Impftermine und Fahrten für alle Bewohner zu organisieren, sei einfach nicht zu leisten gewesen. Gleichzeitig sei die Angst vor einer Infektion und einem schweren Verlauf bei allen sehr groß. «Zumal in einigen Einrichtungen Menschen gestorben sind», sagt Vissering. Die Impfungen seien für viele vor Ort zu spät gekommen.

Vissering beklagt auch, dass bei der Priorisierung nicht unterschieden werde, ob Menschen mit Behinderung in einer Einrichtung oder privat wohnen. Entscheidend ist das bei der Frage der Kontaktpersonen. Diese waren nur bei Menschen in einer Einrichtung impfberechtigt. Wer an den Wochenenden die Betreuung zu Hause leistet, blieb außen vor.

Auch der Sozialverband VdK Baden-Württemberg beklagt den Umstand, dass Menschen mit Behinderung im Südwesten aufgrund ihrer Einschränkungen trotz Impfberechtigung später geimpft würden, als andere impfberechtigte Gruppen. Das gleiche gelte für deren Angehörige, teilt Sprecherin Britta Bühler mit. Hinzu komme, dass oftmals Menschen mit Behinderung und deren Angehörige Termine an unterschiedlichen Tagen bekämen. In einem System, das nicht auf Menschen mit Behinderung ausgerichtet ist, kommen diese aus Sicht der Verbände absehbar zu kurz.

Mit der für Anfang Juni geplanten Aufhebung der Priorisierung droht aus Sicht der Verbände ein weiterer Rückschlag. Kinder und Jugendliche mit schweren Behinderungen müssten vorrangig ein Impfangebot erhalten, fordert Pagel-Steidl. Die Sorge bei einer völligen Freigabe sei groß, dass sie übersehen oder gar vergessen würden.

Wie viele Menschen mit Behinderung in Baden-Württemberg bislang geimpft sind, ist dem Land nicht bekannt. Dieses Merkmal werde vom Robert Koch Institut nicht extra erfasst, teilt ein Sprecher des Sozialministeriums mit. Das Land halte sich bei der Vergabe der Corona-Impfstoffe grundsätzlich an die Impfverordnung des Bundes. Wer dort nicht explizit genannt werde, könne einen Einzelfallantrag stellen. Dass es diese Möglichkeit gibt, begrüßt Pagel-Steidl ausdrücklich. «Doch der Weg der Einzelfallentscheidung ist erst sehr spät und auf Nachfrage vom Sozialministerium erklärt worden», beklagt sie.

© dpa-infocom, dpa:210522-99-699165/2