Nach Angaben der Gewerkschaft sind alleine bei den Kommunen 40 000 Erzieherinnen und Erzieher tätig. Hinzu kommen noch die bei den anderen Trägern. «Wir brauchen alle, um die Notbetreuung zu organisieren und um den Kontakt zu den Kindern daheim zu halten.» Wie der Fernunterricht in den Schulen sei auch das Kontakthalten in den Kitas nicht das Freizeitvergnügen des pädagogischen Fachpersonals. Gross sagte: «Die Kitas sind in Wirklichkeit nicht geschlossen, sondern faktisch offen, auch jetzt.»
Das Kultusministerium gab den Einrichtungen im Land Mitte Dezember eine ausführlichere Handreichung zur Umsetzung der Notbetreuung. Darin ist etwa geregelt, dass es keiner besonderen Form bedarf, um die Notbetreuung zu beantragen. Auch die Kriterien, um eine Notbetreuung in Anspruch zu nehmen, werden erläutert. Diese fallen weniger streng aus als noch im Frühjahr. So sind laut Kultusministerium all die Kinder zu einer Notbetreuung berechtigt, deren Eltern beide beruflich unabkömmlich und an der Betreuung ihres Kindes gehindert sind. Dabei wird nicht zwischen einer Tätigkeit im Homeoffice oder außerhalb der eigenen Wohnung unterschieden. Bei Alleinerziehenden kommt es allein auf eine berufliche Tätigkeit an.