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Antrag
Verdienstausfall: Kommunen beklagen künftige Mehrbelastung

Wer aufgrund einer Corona-Infektion zuhause sitzt und so Einbußen beim Verdienst erfährt, kann eine Entschädigung beantragen. Zur Frage, welche Behörde sich darum kümmert, gibt es Streit zwischen Land und Kommunen. Der Landkreistag fürchtet, dass am Ende vor allem Betroffene schlechter dastehen.

Stuttgart. Offener Zwist zwischen Kommunen und Landesregierung: Wer soll sich künftig um die Anträge auf Verdienstausfall durch eine Corona-Infektion kümmern? Die drei Kommunalverbände Städte-, Gemeinde- und Landkreistag Baden-Württemberg haben sich deutlich gegen Pläne der Regierung ausgesprochen, diese Aufgabe ab den neuem Jahr wieder den Gesundheitsämtern zu übergeben.

Mitten in der Krise ein gut funktionierendes System abzuwickeln und parallel eine kostenträchtige neue Struktur hochzuziehen, sei eine augenscheinliche verwaltungsorganisatorische Fehlleistung, kritisierte der Präsident des Landkreistages, der Tübinger Landrat Joachim Walter (CDU).

Die Gesundheitsämter bei den Landkreisen seien nach Monaten der Pandemie bereits an der Belastungsgrenze und im Herbst und Winter komme absehbar eine herausfordernde Situation hinzu, beklagen die Kommunalverbände. «Die Verfahren dürften sich verlängern - und dies in Zeiten der Inflation, wenn eine zeitnahe Auszahlung oft besonders wichtig ist», fügte Walter hinzu.

Wer infolge einer Corona-Infektion vorübergehend nicht arbeiten konnte oder durfte, etwa weil er als Pfleger oder Arzt einem Tätigkeitsverbot unterlag, und deshalb Einbußen beim Verdienst hatte, kann einen Antrag auf Entschädigung stellen. Um die Gesundheitsämter in der Pandemie zu entlasten, haben die Regierungspräsidien im Südwesten die Bearbeitung dieser Anträge vorübergehend übernommen. Nun möchte die Landesregierung dies ab Januar 2023 wieder den Gesundheitsämtern übertragen.

Trotz der Kritik der Kommunen hält die Landesregierung an ihrem Vorhaben fest. In einem gemeinsamen Brief an die Präsidenten von Landkreistag, Städtetag und Gemeindetag weisen Innenminister Thomas Strobl (CDU) und Sozialminister Manne Lucha (Grüne) die Forderung zurück. Die Minister betonen, die Entlastung der Gesundheitsämter sei nur während der «besonderen außergewöhnlichen Lage» zu Beginn der Pandemie gerechtfertigt gewesen und könne nicht dauerhaft aufrechterhalten werden.

Zudem verfügten die Regierungspräsidien nicht über ausreichend fachliches Personal für die Aufgabe. Die Behörden haben dafür den Angaben zufolge zeitweise auch auf Beschäftigte der Finanzämter zurückgreifen müssen. Mittel bis langfristig rechnen Strobl und Lucha zudem mit einem Rückgang der Anträge. Ihr Schreiben an die Kommunalverbände beenden die Minister dagegen mit einem Versprechen: Alle noch in diesem Jahr eingereichten Anträge sollen von den Regierungspräsidien abgearbeitet werden.

© dpa-infocom, dpa:220724-99-135974/2