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Verwaltungsgerichtshof kippt 2G-Regel für Einzelhandel in Baden-Württemberg

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Richter erachten das Einfrieren der Alarmstufe II durch die Landesregierung als rechtswidrig.
Mannheim. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die 2G-Regel für den Einzelhandel im Südwesten gekippt. Das Einfrieren der Alarmstufe II durch die Corona-Verordnung der Landesregierung sei voraussichtlich rechtswidrig, teilte der VGH am Dienstag in Mannheim mit. Damit gilt für den Einzelhandel, dass neben Geimpften und Genesenen auch wieder Menschen mit einem aktuellen Test in Läden einkaufen dürfen.