Die Versammlung des Fußball-Bundesligisten war wegen technischer Probleme abgebrochen worden. Die Mitglieder des Clubs hatten sich nicht in das WLAN des Stadions einloggen und daher nicht an den vorgesehenen Abstimmungen teilnehmen können. Die für die Technik zuständige IT-Firma hatte darauf gegen den VfB geklagt. Sie fordert die Zahlung von 30 980,64 Euro für die Bereitstellung des Systems.
Der VfB wiederum fordert Schadenersatz von dem Dienstleister. Im Raum steht ein Streitwert von 480 000 Euro, den das Gericht festgesetzt hat. Sollte der VfB in dem Verfahren Recht bekommen, bedeutet das aber noch nicht automatisch, dass genau so viel Schadenersatz gezahlt werden muss. Ursprünglich hätten die beiden Zivilstreitigkeiten im Mai verhandelt werden sollen. Wegen der Corona-Pandemie wurde der Termin jedoch verschoben.