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Von Montag an gelten im Südwesten verschärfte Kontaktbeschränkungen auch für Geimpfte und Genesene

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Von Montag an gelten neue verschärfte Coronaregeln in Baden-Württemberg. Wie die Landesregierung gestern Abend mitteilte, soll es unter anderem eine Sperrstunde in der Gastronomie und erweiterte Kontaktbeschränkungen geben. Die angepasste Coronaverordnung soll zunächst bis 27. Januar 2022 gelten.

Stuttgart. Sperrstunde, Kontaktbeschränkungen und verschärfte 2G-plus-Regeln: Hier die Veränderungen der Coronaverordnung im Überblick:

 

Kontaktbeschränkungen: Von Montag an gilt bei privaten Treffen von geimpften und genesenen Personen eine Personenobergrenze von zehn in Innenräumen (bisher 50) und 50 im Freien (bisher 200). Nimmt an dem Treffen mindestens eine ungeimpfte Person teil, darf nur ein Haushalt mit zwei Personen aus einem weiteren Haushalt zusammenkommen. Nicht mitgezählt werden Kinder und Jugendliche bis einschließlich 13 Jahre.

 

Sperrstunde: In der derzeit geltenden Alarmstufe II greift in der Gastronomie ab dem 27. Dezember eine Sperrstunde von 22.30 bis 5 Uhr. Eine Ausnahme soll es in der Silvesternacht geben: Dann dürfen Kneipen und Restaurants bis 1 Uhr geöffnet sein. Finden private Feiern in gastronomischen Betrieben statt, gelten die Kontaktbeschränkungen wie oben beschrieben. Diskotheken, Clubs und Bars müssen ganz schließen.

 

Veranstaltungen: Alle Sport-, Kultur-, Informations- und Vereinsveranstaltungen sowie Kongresse dürfen nur noch bis zu 50 Prozent ausgelastet sein. Insgesamt dürfen aber nur höchstens 500 Menschen teilnehmen. Auch das gilt in der Alarmstufe II.

 

Neue 2G-plus-Ausnahmen: Künftig sind Geimpfte und Genesene von einer zusätzlichen Testpflicht nur noch befreit, wenn Impfung und Infektion nicht länger als drei Monate zurückliegen. Hintergrund dieser Veränderung ist die neue Stiko-Empfehlung zum Impfabstand. Demnach kann bei Volljährigen bereits nach drei Monaten eine Auffrischungsimpfung erfolgen. Ausgenommen von der Testfplicht sind auch geboosterte Personen. Die 2G-plus-Regel gilt nicht für diejenigen, für die es keine Booster-Empfehlung der Ständigen Impfkommission gibt. Dies betreffe vor allem Kinder und Jugendliche mit vollständigem Impfschutz bis einschließlich 17 Jahre.

FFP2-Masken: Alle Erwachsenen "sollen" laut Staatsministerium in Innenräumen, in denen eine Maskenpflicht gilt, eine FFP2-Maske tragen. 

Sehen Sie hier alle Regeln auf einen Blick