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Erneut lebenslange Haft für Mord an Ehefrau in Löwenstein

Justitia-Statue
Statue der Justitia mit einer Waage und einem Schwert in der Hand. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild
Er soll seine Frau erstochen haben - weil sie einen neuen Partner hatte. Zeugen gibt es für die Tat allerdings nicht. Dennoch ist der Ehemann des Opfers nun verurteilt worden, zum zweiten Mal.
Heilbronn.

Heilbronn (dpa/lsw) - Fast genau vier Jahre nach dem Mord an einer Frau in Löwenstein (Kreis Heilbronn) ist ihr Ehemann in der Neuauflage des Prozesses erneut zu einer lebenslangem Haftstrafe verurteilt worden. Der 66-Jährige habe Ende März 2017 seine von ihm getrennt lebende Frau abgepasst, als sie nach der Arbeit in einem Kiosk zu ihrem Auto lief, zeigte sich das Landgericht Heilbronn am Freitag überzeugt. Mit zahlreichen Messerstichen habe er sie umgebracht. Der Vater soll eifersüchtig gewesen sein, weil seine Frau einen neuen Lebenspartner gefunden hatte.

Der Deutsche mit serbischen Wurzeln hatte die Tat stets bestritten und den Mordvorwurf auch in der ersten Landgerichtsverhandlung zurückgewiesen. Die Tatwaffe wurde nie gefunden, direkte Zeugen der Tat gibt es nicht. Deshalb hatte sich die Kammer in dem Indizienprozess auf Protokolle und mehr als 100 Zeugen verlassen müssen. Die Verteidigung kritisierte im Prozess allerdings auch gravierende Fehler der Ermittler bei der Tätersuche. Bereits 2018 war bemängelt worden, die Polizei habe zu schnell und einseitig den Ehemann als einzig möglichen Täter ins Visier genommen.

Mit dem Urteil folgte die Kammer der Forderung von Staatsanwaltschaft und dem Nebenklageanwalt, der die erwachsenen Kinder des Ehepaares vertritt. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.

Es ist zudem das Ende eines Prozessmarathons. Denn der Mann saß nicht zum ersten Mal wegen der Bluttat auf der Anklagebank. Schon 2018 war der 66-Jährige zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Diese Entscheidung hatte der Bundesgerichtshof (BGH) aber aufgehoben. Der BGH hatte bemängelt, dass das Landgericht die DNA-Spur auf einer Getränkedose am Tatort als «gewichtigstes Indiz» eingestuft hatte. Das sei aber nicht hinreichend begründet worden.

Der Ehemann war nach der Tat unter anderem in der ZDF-Sendung «Aktenzeichen XY.. ungelöst» gesucht worden. Er wurde gut zwei Wochen später festgenommen - überführt durch DNA-Spuren am Tatort, die auch im zweiten Prozess als wesentliche Beweismittel galten.

© dpa-infocom, dpa:210325-99-972026/4

Terminankündigung Landgericht