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AfD legt Verfassungsbeschwerde wegen Landesliste ein

Dresden (dpa) - Die AfD in Sachsen will gegen die Nichtzulassung eines Großteils ihrer Listenkandidaten zur Landtagswahl eine Verfassungsbeschwerde einlegen. Das kündigte der sächsische Parteichef Jörg Urban an. Der Landesvorstand der Partei habe die Ablehnung der Landesliste ausgiebig juristisch geprüft. Man komme zu dem Schluss, dass die sächsische AfD keine Fehler gemacht habe, die es rechtfertigen, die Landesliste derart drastisch zusammenzustreichen. Die Streichung von 43 Kandidaten sei ein Willkürakt, um den stärksten Mitbewerber entscheidend zu schwächen.