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Arbeitgeber müssen auf nicht genommenen Urlaub hinweisen

Erfurt (dpa) - Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten künftig auffordern, noch nicht beantragten Urlaub zu nehmen und darauf hinweisen, dass er sonst verfällt. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden und damit EU-Recht in deutsches Recht integriert. Arbeitgeber müssen ihre Angestellten «klar und rechtzeitig» auf nicht genommenen Urlaub hinweisen, wie der vorsitzende BAG-Richter Heinrich Kiel am Dienstag in Erfurt sagte.