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Auffahrunfall in Waschstraße: Betreiber nicht haftbar

Karlsruhe (dpa) - Betreiber von automatischen Waschstraßen haften grundsätzlich nicht für Fehler ihrer Kunden - wenn die Anlage technisch einwandfrei war und Kunden Bedienungshinweise erhalten haben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Der Fall: ein Autofahrer wollte von dem Betreiber einer Wuppertaler Waschstraße gut 1.200 Euro Schadenersatz. Sein Auto war beschädigt worden, weil der Fahrer vor ihm auf dem Schleppband plötzlich auf die Bremse getreten hatte. Der BGH verwies den Fall zurück an das Landgericht Wuppertal, das nun prüfen muss, ob die Kunden ausreichend informiert wurden.