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BAG: neue Regeln für kirchliches Arbeitsrecht

Erfurt (dpa) - Kirchliche Arbeitgeber dürfen bei Stellenausschreibungen künftig nicht mehr pauschal auf eine Religionszugehörigkeit von Bewerbern pochen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Es setzte in einem Grundsatzurteil Regeln, wann eine Kirchenmitgliedschaft verlangt werden kann. Mit seinem Urteil veränderten die höchsten Arbeitsrichter die bisherige Rechtsprechung zu diesem Aspekt des kirchlichen Arbeitsrechts. Das Urteil hat Einfluss auf jährlich tausende Stellenausschreibungen unter anderem bei Diakonie und Caritas.