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Scharfe Kritik der Opposition
Barley will neue Klagerechte für Verbraucher

Lange hat es gedauert. Der Dieselskandal bringt dann Bewegung in die Sache. Künftig sollen Schadenersatzansprüche gegen Unternehmen leichter durchgesetzt werden können, mit «Einer-für-alle-Klagen».

Berlin (dpa) - Verbraucher sollen künftig Schadenersatzansprüche gegen übermächtige Konzerne leichter durchsetzen können. Dazu brachte Justizministerin Katarina Barley (SPD) unter massiver Kritik der Opposition einen Gesetzentwurf zur sogenannten Musterfeststellungsklage im Bundestag ein.

Diese Klageform greift vor allem in Fällen mit vielen Betroffenen wie im Diesel-Skandal und soll die Klagekosten für Betroffene eindämmen. Die Opposition im Bundestag und der Bundesrat verlangten Nachbesserungen am Entwurf.

In Musterprozessen sollen strittige Fragen generell geklärt werden. Danach müssten Verbraucher ihre konkreten Ansprüche in einem Folgeprozess geltend machen. Den Musterprozess sollen Verbraucherschutzverbände führen. Streit gab es vorab unter anderem wegen der Kriterien für diese Verbände. Sebastian Steineke (CDU) unterstrich, dass die Sachkunde eines Verbandes auch im Sinne der Verbraucher unbedingt gegeben sein müsse.

Nach Ansicht der Grünen-Abgeordneten Manuela Rottmann werden durch den Entwurf Barleys die Verbraucher gegenüber den Unternehmen keineswegs gestärkt. Sie sprach von einem «Totalschaden für den Rechtsstaat». Die Linken-Abgeordnete Amira Mohamed Ali sah erheblichen Nachbesserungsbedarf am Entwurf.

Die FDP-Abgeordnete Katharina Kloke kritisierte, dass die Musterklage auf die Verbände beschränkt werde. Sie stellte die Frage, warum sich ein Verbraucher nicht mit anderen zusammen tun, einen Rechtsanwalt nehmen und eine Musterfeststellungsklage einreichen dürfe. Der AfD-Abgeordnete Lothar Maier unterstrich, dass es schon lange Zeit sei, solche Kollektivklagen zuzulassen. Er erhoffe sich dadurch eine disziplinierende Wirkung auf die Anbieter. Maier ging auch nicht davon aus, dass in Deutschland eine Klageindustrie wie in Amerika entstehe. Die AfD sehe den Entwurf grundsätzlich positiv, sehe aber noch einigen Änderungsbedarf in Details.

Klageberechtigte Verbände müssen mindestens 350 Personen oder zehn Verbände als Mitglieder haben, dürfen es nicht auf Gewinn durch die Klagen anlegen und nicht mehr als fünf Prozent ihrer Einkünfte von Unternehmen beziehen. Der Klage müssen sich innerhalb von zwei Monaten mindestens 50 Verbraucher anschließen. Verbraucher sollen damit einen Anspruch auf Schadenersatz durchsetzen können, ohne dass sie selbst einen Prozess gegen ein Unternehmen führen müssen.

Barley unterstrich: «Statt wie bisher teure und langwierige Einzelverfahren führen zu müssen, können sich Verbraucherinnen und Verbraucher künftig zusammenschließen und müssen die Klage nicht einmal selber führen.» Das Gesetz soll nach dem Willen der großen Koalition zum November in Kraft treten und damit verhindern, dass Schadenersatzansprüche im Diesel-Skandal um manipulierte Abgaswerte verjähren. Daher wurde parallel der Entwurf auch im Bundesrat behandelt.

Die Länderkammer begrüßte die geplanten neuen Klagerechte für Verbraucher, schlug aber einige Änderungen vor. So sollten für Musterfeststellungsklagen direkt Oberlandesgerichte als erste Instanz zuständig sein. Mit den bisher vorgesehenen drei Instanzen - Landgericht, Oberlandesgericht und Bundesgerichtshof - könne es viele Jahre bis zu einem rechtskräftigen Entscheid dauern, so Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU).

Das SPD-geführte Justizministerium hatte bereits in der vergangenen Wahlperiode versucht, die Musterfeststellungsklage einzuführen. Dies scheiterte aber am Widerstand der Union.