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Besserer Schutz von Mietern vor Kostensprüngen

Berlin (dpa) - Mieter werden ab Januar besser vor Kostensprüngen geschützt. So darf die Miete nach Modernisierungen künftig binnen sechs Jahren nur noch um maximal drei Euro pro Quadratmeter steigen, in bestimmten Fällen nur um zwei Euro. Von den Kosten können statt elf Prozent noch acht Prozent auf die Mieter umgelegt werden. Zudem müssen Vermieter neuen Mietern offenlegen, was der vorherige Mieter gezahlt hat. Um Schikanen und das «Herausmodernisieren» zu verhindern, gibt es künftig Bußgelder für Vermieter sowie Schadenersatz für betroffene Mieter.