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BGH hebt Freisprüche im «Scharia-Polizei»-Prozess auf

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof hat die Freisprüche im Fall der Wuppertaler «Scharia-Polizei» aufgehoben und den Fall zur Neuverhandlung an das Landgericht zurückverwiesen. Es habe eine rechtsfehlerhafte Abwägung zu der Frage gegeben, ob das Tragen von Warnwesten mit dem Aufdruck «Sharia Police» gegen das Uniformverbot verstößt, so das Gericht. Die Männer hatten im September 2014 in Wuppertal orange Warnwesten getragen. Sie wollten junge Muslime ansprechen und sie vom Besuch von Spielhallen, Gaststätten oder Bordellen sowie vom Alkoholkonsum abhalten.