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BGH nimmt Dashcam-Aufnahmen vor Gericht unter die Lupe

Karlsruhe (dpa) - Die Verwertbarkeit der Aufnahmen von Auto-Minikameras als Beweis vor Gericht prüft der Bundesgerichtshof. Der BGH verhandelte heute in Karlsruhe einen Fall aus Sachsen-Anhalt. Ein Autofahrer will seine Unschuld an einem Unfall in Magdeburg anhand der Aufzeichnungen seiner Dashcam beweisen - doch weder das Amts- noch das Landgericht Magdeburg berücksichtigten diese. Da solche Aufnahmen gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstießen, dürften sie nicht als Beweis herangezogen werden, urteilten die Magdeburger Richter. Dagegen legte der Mann Revision beim BGH ein.