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BGH sieht kein Widerrufsrecht bei Zustimmung zu Mieterhöhung

Karlsruhe (dpa) - Mieter können ihre Zustimmung zu einer schriftlich verlangten Mieterhöhung nach einer vorläufigen Einschätzung des Bundesgerichtshofs nicht widerrufen. Zwar könne bei Mieterhöhungsschreiben von unternehmerisch tätigen Vermietern von einem Fernabsatzvertrag ausgegangen werden. Ein Widerrufsrecht ergebe sich daraus aber wohl nicht, sagte die Vorsitzende Richterin des zuständigen Zivilsenats bei der Verhandlung am Mittwoch in Karlsruhe. Das Urteil soll am Nachmittag verkündet werden.