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BGH: Sozialleistungsträger haben besondere Beratungspflicht

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof stärkt Menschen den Rücken, die sich im komplizierten Geflecht der Sozialleistungen allein nicht zurechtfinden. Die Mitarbeiter bei den verschiedenen Trägern hätten eine besondere Beratungs- und Betreuungspflicht, die auch über den eigenen Bereich hinausgehen könne, entschieden die Richter in Karlsruhe. Im konkreten Fall war einem schwerbehinderten Mann über Jahre eine volle Erwerbsminderungsrente entgangen, weil seine Mutter als Betreuerin stattdessen beim Landratsamt im sächsischen Meißen Leistungen der Grundsicherung beantragt hatte.