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BGH stärkt Mieter-Rechte bei Schönheitsreparaturen

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof stärkt die Rechte von Mietern bei Schönheitsreparaturen. Sie müssen eine unrenoviert übernommene Wohnung auch dann nicht beim Auszug streichen, wenn sie das dem Vormieter gegenüber einmal zugesagt haben. Das haben die obersten Zivilrichter in Karlsruhe entschieden. Eine solche Vereinbarung habe keinen Einfluss auf die Verpflichtungen von Mieter und Vermieter im Mietvertrag, hieß es. Nach einem Grundsatzurteil von 2015 darf der Vermieter den Mieter nicht ohne Ausgleich zu Schönheitsreparaturen verpflichten, wenn dieser eine unrenovierte Wohnung bezogen hat.