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BGH verhandelt über Sonntags-Öffnungszeiten von Bäckereien

Karlsruhe (dpa) - Die Frage, wie lange Bäcker sonntags Brötchen verkaufen dürfen, beschäftigt heute den Bundesgerichtshof. Die Wettbewerbszentrale hat einen Backwaren-Hersteller mit Filialen in München verklagt. In Bayern dürfen Bäckereien an Sonntagen drei Stunden öffnen. Bei der Kette konnte man aber vor- und nachmittags Brote und Brötchen bekommen. Trotzdem haben die Münchner Gerichte die Klage abgewiesen. Denn in den Filialen stehen Tische und Stühle. Sie seien deshalb als Gaststätte zu sehen - und dort dürfen «zubereitete Speisen» auch zu anderen Zeiten verkauft werden.