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Musizieren im im Reihenhaus
BGH: Gericht darf Trompetenspiel nicht zu stark einschränken

Der eine liebt es, dem anderen geht es gehörig auf die Nerven. Laute Hausmusik hat schon manche Nachbarn vor Gericht gebracht. Im Streit um Trompetenspiel im Reihenhaus hat der BGH jetzt klar gemacht: Es muss in gewissen Grenzen hingenommen werden.

Karlsruhe (dpa) - Wenn Nachbarn über das Musizieren im Reihenhaus streiten, dürfen Gerichte keine zu strengen Maßstäbe anlegen.

Hausmusik müsse in gewissen Grenzen als übliche Freizeitbeschäftigung möglich sein, urteilte der Karlsruher Bundesgerichtshof (BGH) in einem Verfahren aus Augsburg um das Trompetenspiel eines Berufsmusikers. Maßstab sei der verständige Durchschnittsmensch. (Az. V ZR 143/17)

Es komme allerdings immer auf den Einzelfall an. Die Art des Instruments, die wahrnehmbare Lautstärke im Nachbarhaus und mögliche Erkrankungen der Nachbarn müssten berücksichtigt werden. Der für das Nachbarrecht zuständige V. Zivilsenat hält zwei bis drei Stunden an Wochentagen und ein bis zwei Stunden an Sonn- und Feiertagen als Richtwert für angemessen. Dabei seien Ruhezeiten über Mittag und in der Nacht einzuhalten. Ob ein Berufsmusiker übe, spiele keine Rolle. «Er kann nicht mehr, aber auch nicht weniger Rechte haben», sagte die Vorsitzende Richterin Christina Stresemann.

Der Senat verwies den Fall zur Neuverhandlung an das Landgericht zurück. Dieses hatte dem Musiker lediglich zehn Übungsstunden pro Woche werktags zu bestimmten Zeiten im Dachgeschoss und an maximal acht Samstagen und Sonntagen je eine Stunde zugestanden. «Die Maßstäbe des Landgerichts sind zu streng», sagte Stresemann.

Auch über die Frage, ob der Trompeter weiterhin Schüler zwei Stunden pro Woche unterrichten darf, muss das Landgericht neu entscheiden. Hier kommt es nach BGH-Auffassung auch darauf an, ob nur Tonleitern geübt werden und wie viele falsche Töne ein Schüler spielt.

Das Trompetenspiel aus dem Dachgeschoss ist nach Feststellung des Landgerichts bei einem Ortstermin im Schlafzimmer der Nachbarn leise zu hören. Wenn der Beklagte in seinem Wohnzimmer spielt, ist das im Wohnzimmer nebenan in schwacher Zimmerlautstärke zu hören.

Der klagende Nachbar kündigte an, weiter alle rechtlichen Mittel auszuschöpfen, damit der Trompetenspieler einen Probenraum im Haus dämmt. Dann könnte dieser seinen Beruf vernünftig ausüben und die Nachbarn könnten ungestört im eigenen Haus leben, sagte er der Deutschen Presse-Agentur.

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