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Kriminalität
Britische Ermittler nehmen Greensill-Kunden GFG ins Visier

Greensill-Bank
Ein Schild mit dem Firmennamen «Greensill Bank». Foto: Sina Schuldt/dpa
Der Fall Greensill zieht immer weitere Kreise - nicht nur in Großbritannien. Nun rückt der Kunde GFG ins Visier britischer Ermittler.

London (dpa) - Nach dem Zusammenbruch des Finanzdienstleisters Greensill Capital haben britische Ermittler ein Verfahren gegen die Unternehmensgruppe des Industriemagnaten Sanjeev Gupta eingeleitet.

Es gebe bei Unternehmen der Gupta Family Group Alliance (GFG) den Verdacht auf Betrug, betrügerischen Handel und Geldwäsche, teilte die Behörde Serious Fraud Office (SFO) am Freitag mit. Im Blick seien dabei auch die Vereinbarungen mit der inzwischen insolventen Greensill Capital. Ein GFG-Sprecher sagte, man werde die Ermittlungen umfassend unterstützen.

Der Fall Greensill zieht in Großbritannien immer weitere Kreise. Am Donnerstag hatte der frühere Premierminister David Cameron vor einem Parlamentsausschuss wegen seiner Lobby-Tätigkeit für das Unternehmen aussagen müssen, das sein Geschäftsmodell auf kurzfristige Handelskredite für Industrieunternehmen gegründet hatte.

Cameron hatte mit Dutzenden E-Mails und Textnachrichten versucht, Regierungsmitglieder davon zu überzeugen, Greensill mit staatlichem Geld über Wasser zu halten. Die Beziehungen mit Unternehmensgründer Lex Greensill hatte er während seiner Zeit als Premierminister von 2010 bis 2016 eingefädelt.

GFG ist durch die Greensill-Insolvenz selbst in Schieflage geraten. Der weltweit agierende Konzern betreibt in Großbritannien mehrere Stahlwerke. Insgesamt beschäftigt GFG nach eigenen Angaben mehr als 35.000 Menschen.

In Deutschland ist von der Insolvenz des Greensill-Konzerns die Bremer Greensill Bank betroffen. Die Finanzaufsicht Bafin hatte das Institut im März wegen Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang ihres Geschäfts mit GFG geschlossen. Viele deutsche Kommunen bangen nun um Millionenbeträge, die sie bei Greensill angelegt hatten.

© dpa-infocom, dpa:210514-99-597527/2

Mitteilung Bafin zu Unregelmäßigkeiten

Mitteilung Serious Fraud Office