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Brustimplantate-Klagen gegen TÜV werden neu verhandelt

Paris (dpa) - Im Skandal um minderwertige Brustimplantate werden Schadenersatzklagen gegen den TÜV Rheinland in Frankreich neu aufgerollt. Das oberste Gericht des Landes hob ein Urteil aus Aix-en-Provence auf, das eine Haftung des deutschen Prüfunternehmens 2015 abgelehnt hatte. Die Frage soll nun vor dem Pariser Berufungsgericht neu verhandelt werden, wie das Kassationsgericht bekanntgab. Zahlreiche Frauen hatten das Unternehmen auf Schadenersatz verklagt. Es sieht sich selbst aber als Opfer des Betrugs des Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP).