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Stephan Harbarth
Bundestag wählt neuen Richter fürs Bundesverfassungsgericht

Stephan Harbarth
Stephan Harbarth wird Richter am Bundesverfassungsgericht. Foto: Soeren Stache
Berlin/Karlsruhe (dpa) - Unionsfraktionsvize Stephan Harbarth (CDU) wechselt als voraussichtlicher Nachfolger von Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle ans Bundesverfassungsgericht.

Der Bundestag wählte den 46 Jahre alten Anwalt mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit in den Ersten Senat des höchsten deutschen Gerichts in Karlsruhe. Dort folgt Harbarth auf Vizegerichtspräsident Ferdinand Kirchhof, der mit 68 Jahren die Altersgrenze erreicht hat und ausscheidet. Der amtierende Vizepräsident rückt üblicherweise an die Spitze des Gerichts nach. Voßkuhles Amtszeit endet im Jahr 2020.

In der geheimen Wahl stimmten 452 Abgeordnete für Harbarth, 166 gegen ihn, 34 enthielten sich. Wegen der komplizierten Wahlvorschriften wählte der Bundestag Harbarth zunächst nur zum Verfassungsrichter. Über die Vizepräsidentschaft hat dieses Mal der Bundesrat zu entscheiden. Dort soll am Freitag abgestimmt werden. Harbarths Wahl dürfte Formsache sein. Die Union, die diesmal einen Kandidaten vorschlagen durfte, hatte sich vorab mit SPD, Grünen und FDP über die Personalie verständigt. Seine Ernennungsurkunde erhält Harbarth von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier.

Einmal im Amt, entscheiden die 16 Verfassungsrichter unabhängig und ohne parteipolitische Bindung. Ihre Amtszeit dauert zwölf Jahre, eine Wiederwahl ist ausgeschlossen. Damit könnte Harbarth als Nachfolger Voßkuhles das Gericht ein Jahrzehnt lang prägen. Der Präsident des Verfassungsgerichts ist protokollarisch der fünfte Mann im Staat.

Harbarth sitzt seit 2009 für den Wahlkreis Rhein-Neckar im Bundestag. Der Familienvater ist Honorarprofessor an der Universität Heidelberg.

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