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Hintergrund
Das Atomabkommen mit dem Iran

Hassan Ruhani
Hassan Ruhani, iranischer Präsident, spricht während einer Kabinettssitzung. Foto: Ebrahim Seydi/Iranian Presidency
Washington (dpa) - Nach jahrelangen harten Verhandlungen einigten sich die UN-Vetomächte, Deutschland und der Iran am 14. Juli 2015 in Wien auf ein Abkommen, das Teheran vom Aufbau einer Atomstreitmacht abbringen sollte.

Es stellt die iranische Atomindustrie unter Kontrolle und sagt den Abbau westlicher Wirtschaftssanktionen zu. Die Unterzeichner vermieden den Begriff Vertrag und sprachen von einem Gemeinsamen Umfassenden Aktionsplan. Ein internationaler Vertrag hätte nach US-Recht mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit vom Senat ratifiziert werden müssen. Das wollte US-Präsident Barack Obama umgehen, weil er eine Abstimmungsniederlage befürchtete. Das Abkommen wurde aber international verpflichtend, weil der UN-Sicherheitsrat es mit der Resolution 2231 übernahm. Dennoch kündigte Obamas Nachfolger Donald Trump das Atomabkommen einseitig auf.

Der mehr als 100-seitige Text umfasst folgende KERNPUNKTE:

KONTROLLE: Der Iran unterwirft seine Urananreicherung bis zu 25 Jahre lang einem mehrstufigen System von Beschränkungen und Kontrollen durch die Internationale Atomenergiebehörde (IAEA).

ZENTRIFUGEN: In den ersten zehn Jahren müssen mehr als zwei Drittel der bestehenden Kapazitäten zur Urananreicherung stillgelegt werden. Die Zahl installierter Zentrifugen soll von 19.000 auf rund 6000 sinken.

ANREICHERUNG: Uran darf nur noch auf 3,67 Prozent angereichert werden; dieser Anreicherungsgrad reicht für die Nutzung in Kraftwerken aus. Für eine klassische Atombombe wäre auf 90 Prozent angereichertes Uran nötig. Der Iran hatte einen Anreicherungsgrad von bis zu 20 Prozent erreicht, was für bestimmte medizinische Zwecke interessant ist.

URANBESTÄNDE: Die Menge des bereits angereicherten Urans wird für 15 Jahre von mehr als 10.000 Kilogramm auf 300 Kilogramm reduziert. An diese Regelung fühlt sich der Iran seit Mittwoch nicht mehr gebunden.

ANREICHERUNGSANLAGEN: Die Urananreicherung soll in der bestehenden Anlage Natans stattfinden. Die Anreicherungsanlage Fordo wird ein Atom-Forschungszentrum.

ARAK: Der Schwerwasserreaktor Arak soll so umgebaut werden, dass er kein atomwaffentaugliches Plutonium produzieren kann. Am Mittwoch erklärte der Iran, Beschränkungen für die Produkte aus dem Schwerwasserreaktor Arak sollten nicht mehr gelten.

WAFFENEMBARGO: Das UN-Verbot zur Ein- und Ausfuhr von Waffen wird um fünf Jahre verlängert. Auch Lieferungen, die dem Raketenprogramm des Irans dienen könnten, bleiben für acht Jahre verboten.

SANKTIONEN: Im Gegenzug hebt der Westen Wirtschaftssanktionen auf. Sollte der Iran gegen die vereinbarten Regeln verstoßen, können die Strafmaßnahmen umgehend wieder in Kraft treten.