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G20-Krawalle vor Gericht
Dreieinhalb Jahre Haft für Flaschenwurf auf Polizisten

Dreieinhalb Jahre Haft nur für einen Flaschenwurf? Ein Hamburger Amtsrichter begründet ausführlich, warum ein G20-Gewalttäter hart bestraft wird.

Hamburg (dpa) - Wegen eines Flaschenwurfs auf Polizisten bei den G20-Krawallen hat das Amtsgericht Hamburg einen jungen Mann zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Es ist die bislang höchste Strafe, die im Zusammenhang mit den Ausschreitungen während des Gipfeltreffens im Juli 2017 verhängt wurde.

Nach Überzeugung des Schöffengerichts hatte der 28-jährige Deutsche in der Nacht nach der «Welcome to Hell»-Demonstration am 6. Juli eine Bierflasche gegriffen, den Boden abgeschlagen und die scharfkantige Flasche dann auf Beamte im Schanzenviertel geworfen. Ein Polizist wurde getroffen und leicht an der Hand verletzt.

Der erheblich vorbestrafte Angeklagte habe sich der gefährlichen Körperverletzung, eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und des schweren Landfriedensbruchs schuldig gemacht, urteilte das Gericht. «Das war ein überaus widerliches Verhalten, was Sie da gezeigt haben», sagte Richter Johann Krieten an die Adresse des Angeklagten. «Es ging Ihnen darum, einen Polizeibeamten zu verletzen.»

Mit dem Urteil ging das Gericht auch deutlich über die Forderung der Staatsanwältin hinaus, die zwei Jahre und zehn Monate Haft gefordert hatte. Verteidiger Matthias Wisbar hatte auf Widersprüche in den Aussagen der vier Polizeizeugen und den angeblichen Versuch einer Aktenfälschung hingewiesen. Er plädierte auf Freispruch.

Der Angeklagte hatte sich weder zu den Vorwürfen noch zu seinen persönlichen Verhältnissen geäußert. «Ich finde es bedauerlich, dass ich so wenig von dem Angeklagten erfahren habe», sagte Krieten. Er hätte gerne mehr gewusst auch über die Hintergründe eines Briefs an das Gericht, in dem der 28-Jährige sich zu einem Tötungsdelikt bekannt hatte. Das bestätigte auch der Verteidiger. Es soll um ein zehn Jahre zurückliegendes Verbrechen gehen. Die Kriminalpolizei habe allerdings noch keinen Fall gefunden, der zu den Angaben seines Mandanten passe, sagte Wisbar.