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Opfer erwürgt
Einbrecher wegen Mord zu lebenslanger Haft verurteilt

Für viele Menschen ist es eine Horrorvorstellung, einem Einbrecher auf frischer Tat zu begegnen. Einem 76 Jahre alten Hausbesitzer aus Lindau hat dies das Leben gekostet. Ein 37-Jähriger ist nun zu lebenslanger Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden.

Kempten (dpa) - Weil er in ein Haus in Lindau am Bodensee einbrach und den Besitzer ermordete, ist ein 37-Jähriger zu lebenslanger Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden.

Das Landgericht Kempten sah es an diesem Donnerstag als erwiesen an, dass der Angeklagte im März 2017 den 76-Jährigen erwürgte - weil er Angst hatte, wegen des Einbruchs gefasst zu werden. Ein 27 Jahre alter Mitangeklagter wurde freigesprochen (Az.: 1 Ks 210 Js 4846/17).

Das Urteil entspricht der Forderung des Anwalts, der die Angehörigen des Opfers vertritt. Die Staatsanwaltschaft hatte 14 Jahre und 9 Monate Haft samt Sicherungsverwahrung gefordert, weil der Angeklagte infolge einer Persönlichkeitsstörung vermindert schuldfähig gewesen sei. Die Verteidiger wollten für beide Angeklagte Freisprüche und behielten sich zunächst vor, Revision einzulegen.

Nach Überzeugung des Gerichts handelte der 37-Jährige allein, als er Gegenstände aus dem Haus des Seniors stehlen wollte. Nach dem Mord platzierte der Einbrecher die Leiche in einer Duschkabine und legte in einem anderen Zimmer Feuer, um die Tat zu vertuschen.

Anfangs stand noch ein nicht bekannter Komplize als Mittäter im Raum, der den Brand gelegt haben soll. Dessen Existenz schließe die Strafkammer jedoch aus, sagte der Vorsitzende Richter Gunther Schatz.

Die Sicherungsverwahrung sei wegen mehrerer schwerer Vorstrafen und einer hohen Gefahr neuer Verbrechen geboten. Der 37-Jährige habe zwar eine Persönlichkeitsstörung, könne sich aber bei der Tat nicht auf verminderte Schuldfähigkeit berufen. Der Angeklagte sei «der gefährlichste, der in den letzten Jahren hier gesessen ist», und nicht therapierbar, sagte Richter Schatz. Daher komme auch die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nicht infrage.