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Ermittler dürfen beschlagnahmte VW-Unterlagen auswerten

Karlsruhe (dpa) - Im Diesel-Skandal dürfen die Ermittler nach einjähriger Verzögerung umfangreiche interne Unterlagen aus einer für den Autobauer Volkswagen arbeitenden Anwaltskanzlei auswerten. Das Bundesverfassungsgericht wies mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die Beschlagnahme ab. Damit sind Daten und Akten zur Sichtung frei, die im März 2017 bei einer Durchsuchung der Münchner Geschäftsräume der Anwaltskanzlei Jones Day sichergestellt wurden. Diese Kanzlei arbeitete den Abgas-Skandal für den Autobauer intern auf.