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EuGH entscheidet über Verantwortung beim «Like»-Button

Luxemburg (dpa) - Auf Nutzer von Webseiten mit eingebundenem «Like»-Button von Facebook könnte ein weiterer Einwilligungs-Klick zukommen. Der Europäische Gerichtshof entscheidet heute, ob Betreiber von Internetseiten für die Datenverarbeitung mitverantwortlich sind, wenn sie den «Gefällt mir»-Knopf des Online-Netzwerks einbinden. Der «Like»-Button überträgt beim Laden der Seite die IP-Adresse sowie die Webbrowser-Kennung, auch ohne dass der Knopf angeklickt wurde oder der Nutzer einen Facebook-Account hat.