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EuGH urteilt: Mehr Entschädigungszahlungen für Flugreisende

Luxemburg (dpa) - Fluggäste haben nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs auch bei Verspätungen von Anschlussflügen außerhalb der EU Anspruch auf Entschädigungen. Zwischenlandungen in Staaten außerhalb Europas änderten nichts daran, wenn sie Teil einer einzigen Buchung waren und der Abflugsort sich innerhalb der EU befand, urteilten die Luxemburger Richter. Flugreisende können damit künftig auf mehr Entschädigungszahlungen hoffen.