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EuGH urteilt über Arbeitnehmerrechte bei Urlaubsansprüchen

Luxemburg (dpa) - Das höchste EU-Gericht urteilt heute über die Rechte von Arbeitnehmern bei Urlaubsansprüchen. Dabei befassen sich die Richter des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg zum einen mit der Frage, ob Erben Anspruch auf Ausgleichszahlungen für nicht genommenen Urlaub eines Gestorbenen haben. Zum anderen geht es darum, ob nicht genommener Urlaub verfällt, wenn keine Urlaubsanträge gestellt worden sind. Nach deutschem Recht erlischt der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub in der Regel am Ende des Arbeitsjahres, falls der Arbeitnehmer zuvor keinen Urlaubsantrag gestellt hat.