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Verstoß gegen EU-Recht
EuGH: Zwangspensionierung polnischer Richter nicht rechtens

EuGH in Luxemburg
EuGH: Zwangspensionierung polnischer Richter verstößt gegen EU-Recht. Foto: Arne Immanuel Bänsch/dpa
Seit Jahren baut die rechtskonservative Regierung in Polen das Justizsystem um. Das höchste EU-Gericht hat nun einen weiteren Teil der Gesetze für rechtswidrig erklärt. Damit hat der Streit zwischen Warschau und der EU-Kommission aber wohl noch lange kein Ende.

Luxemburg (dpa) - Die rechtskonservative Regierung in Polen hat wegen ihrer umstrittenen Justizreform einen weiteren Dämpfer erhalten. Die Zwangspensionierung polnischer Richter an ordentlichen Gerichten verstößt nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen EU-Recht (Rechtssache C-192/18).

Die Luxemburger Richter gaben mit ihrer Entscheidung einer Klage der EU-Kommission statt. Die Regierung in Warschau betonte in einer ersten Reaktion zwar, die fraglichen Regelungen seien bereits geändert worden - die EU-Kommission machte aber postwendend klar, dass das aus ihrer Sicht nicht ausreicht.

Die rechtskonservative Regierungspartei PiS hat die Justiz des Landes seit 2015 mit etlichen Gesetzen umgebaut und sich Kritikern zufolge unterstellt. Im konkreten Fall hatte sie 2017 unter anderem neue Ruhestandsregeln für Richter an ordentlichen Gerichten durchgesetzt. Statt mit 67 Jahren sollten Frauen mit 60 und Männer mit 65 Jahren in Pension gehen. Ausnahmen konnte demnach nur der Justizminister genehmigen. Die EU-Kommission, die in der Staatengemeinschaft die Einhaltung von EU-Recht überwacht, sah darin einen Verstoß gegen die Gewaltenteilung sowie gegen die Gleichberechtigung von Mann und Frau.

Die Luxemburger Richter gaben der Brüsseler Behörde nun Recht. Die unterschiedlichen Ruhestandsalter seien eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Zudem beschnitten die Befugnisse des Justizministers die Unabhängigkeit der Richter.

Bereits im vergangenen Jahr hatte die polnische Regierung auf die Klage der EU-Kommission reagiert und das fragliche Gesetz geändert. So begrenzte sie die Befugnisse des Justizministers und hob das Pensionsalter von Frauen auf 65 Jahre an. Das Urteil bezieht sich jedoch auf einen vorherigen Zeitpunkt.

Die EU-Kommission machte außerdem klar, dass die Änderungen aus ihrer Sicht nicht ausreichend sind. Eine Sprecherin bemängelte, dass Richter, die vor den Korrekturen von dem Gesetz betroffen waren, nicht entschädigt worden seien. Wie eine solche Entschädigung aussehen könnte, sagte die Sprecherin nicht. Da gebe es Flexibilität. Grundsätzlich begrüßte die Behörde das EuGH-Urteil: «Das ist eine wichtige Entscheidung, die die Unabhängigkeit der Justiz in Polen unterstützt und die Diskriminierung wegen des Geschlechts unterbindet», hieß es.

Auch der Grünen-Europaabgeordnete Sven Giegold wertete das Urteil positiv. Es stärke die Rechtsstaatlichkeit in Europa. «Ich erwarte von der polnischen Regierung, dass sie ihr Gesetz in dieser Form zurücknimmt.» Ähnlich äußerte sich die SPD-Europapolitikerin Katarina Barley. Sie sprach von einem «Signal für Rechtsstaatlichkeit». Nun müsse die polnische Regierung handeln.

Sollte die EU-Kommission zu der Einschätzung kommen, dass Warschau dem Urteil nicht nachkommt, könnte sie erneut vor dem EuGH klagen. Dann drohen empfindliche Geldstrafen. Das polnische Außenministerium betonte am Dienstag jedoch, die fraglichen Regeln seien bereits geändert worden. Dass die EU-Kommission dennoch an der Klage festgehalten habe, sei ungerechtfertigt.

In einem anderen Verfahren zur Justizreform gab es bereits ein Urteil - dabei geht es um die Zwangspensionierung von Richtern am Obersten Gericht. Der EuGH entschied im Juni, dass auch diese Regelung gegen EU-Recht verstößt. Zudem laufen weitere Verfahren am EuGH. Darüber hinaus startete die EU-Kommission 2017 ein Rechtsstaatsverfahren nach Artikel 7 der EU-Verträge gegen Polen. Damit können einem Staat bei Verstößen gegen EU-Grundrechte in letzter Konsequenz Stimmrechte entzogen werden. Das Verfahren stockt jedoch.

Reaktion der polnischen Regierung

EuGH-Gutachten zum Fall

EuGH-Urteil