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Fluggäste können auch bei wilden Streiks entschädigt werden

Luxemburg (dpa) - Fluggesellschaften können nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs auch bei wilden Streiks verpflichtet sein, Entschädigungen an Fluggäste zahlen. Wenn es wegen tarifrechtlich unerlaubter Arbeitsniederlegungen zu Flugausfällen oder Verspätungen komme, seien Airlines nicht automatisch von ihrer Entschädigungspflicht befreit, urteilten die Luxemburger Richter. Vielmehr müsse von Fall zu Fall entschieden werden. Hintergrund des Verfahrens ist der wilde Streik von Tuifly-Mitarbeitern im Herbst 2016. In dessen Folge waren mehr als 100 Flüge gestrichen worden.