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Flugverspätung: Gebuchte Airline muss Entschädigung zahlen

Luxemburg (dpa) - Reisende bekommen bei stundenlanger Verspätung ihre Entschädigung von der Airline, bei der sie ihren Flug gebucht haben - auch wenn der Flieger samt Besatzung zu einer anderen Gesellschaft gehört. Das entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Die finanzielle Verantwortung bei Annullierung oder langer Verspätung trage die Gesellschaft, die einen Flug ansetzt, so die Richter. Wenn ein Flug annulliert wird oder sich um mehr als drei Stunden verspätet, steht Passagieren nach EU-Recht eine Entschädigung zu.