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Gericht: Abschiebeverbot für Sami A. bleibt wirksam

Gelsenkirchen (dpa) - Der unter umstrittenen Umständen abgeschobene Gefährder Sami A. muss nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen weiterhin aus Tunesien zurück nach Deutschland geholt werden. Das Gericht lehnte einen Antrag des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) ab, ein geltendes Abschiebeverbot für den Tunesier aufzuheben. Das Bamf hatte argumentiert, dass Sami A. seit seiner Abschiebung aus Deutschland in Tunesien nicht gefoltert worden sei und somit die Bedenken des Gerichts unbegründet seien. Die Richter schlossen sich dem nicht an.