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Gottesdienste in Bayern ab 4. Mai unter Auflagen wieder erlaubt

München (dpa) - Unter strengen Auflagen sollen öffentliche Gottesdienste in Bayern ab dem 4. Mai trotz der andauernden Corona-Krise wieder erlaubt sein. Dies teilte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) am Freitag am Rande einer Landtagssitzung in München mit.