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Helmpflicht gilt auch für Sikh-Anhänger mit Turban

Leipzig (dpa) - Motorradfahrer können aus religiösen Gründen nicht grundsätzlich von der Helmpflicht befreit werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Geklagt hatte ein Anhänger der Sikh-Religion, der einen Turban trägt. Seine Begründung: Über seinen Turban passe kein Motorradhelm. Die Stadt Konstanz hatte dem Mann eine Ausnahmeregelung verweigert. In den Vorinstanzen unterlag er. Die Glaubensfreiheit kollidiere mit dem Grundrecht Dritter auf psychische und physische Unversehrtheit, hatte schon der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg befunden.