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Staatsanwalt will Lebenslang
Höxter-Prozess: «Sie nippelt uns ab» - den Tod vor Augen

Mordprozess von Höxter
Der Angeklagte Wilfried Max W. erwartet im Landgericht Paderborn die Plädoyers. Foto: Friso Gentsch
Angeklagte
Vor dem Beginn der Plädoyers: Die Angeklagte Angelika W. im Landgericht Paderborn. Foto: Friso Gentsch
Wusste Wilfried W., was er tat? Eine Gutachterin hatte dem Angeklagten im Mordprozess Höxter noch eine verminderte Schuldfähigkeit bescheinigt. Die Staatsanwalt zweifelt allerdings daran.

Paderborn (dpa) - «Ich glaube, sie nippelt uns ab.» Diesen Satz wiederholt Oberstaatsanwalt Ralf Meyer mehrmals im Landgericht Paderborn. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft lässt dieses Zitat des Angeklagten Wilfried W. in seinem Plädoyer wie einen roten Faden immer wieder auftauchen.

Meyer hat den Reigen der Plädoyers nach 55. Verhandlungstagen um das sogenannte Horrorhaus von Höxter eröffnet. Und der erfahrene Jurist tat dies mit einem Paukenschlag.

Wegen eines versuchten und eines vollendeten gemeinschaftlichen Mordes sollen nach seiner Auffassung Wilfried W. (48) und seine Ex-Frau Angelika W. (49) lebenslang hinter Gitter. Die beiden Deutschen sollen jahrelang Frauen mit Kontaktanzeigen nach Höxter gelockt und ihre Opfer dann seelisch und körperlich gequält und missbraucht haben. Zwei Frauen aus Niedersachsen starben an den Folgen.

Wegen dieser seelischen und körperlichen Grausamkeiten beantragte Meyer noch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Zusätzlich beantragte er für Wilfried die Einweisung in eine Psychiatrie.

Genau diese Einweisung hatte auch eine Gutachterin dem Gericht empfohlen. Allerdings war die forensische Psychiaterin Nahlah Saimeh vor Wochen noch weitergegangen: Sie bescheinigte dem Angeklagten die juristische Einordnung, schwachsinnig zu sein und hält ihn daher für vermindert schuldfähig.

Hier zog Oberstaatsanwalt Meyer allerdings nicht mit. «Ich glaube, sie nippelt uns ab» - diesen Satz setzte Meyer ein, um zu unterstreichen, dass Wilfried W. den nahenden Tod von Anika W. im August 2014 durchaus vor Augen hatte.

Der Satz fiel, als die bereits körperlich schwer angeschlagene Anika W. nackt in der Badewanne lag. Die Mitangeklagte Angelika W. hatte zuvor das Wasser aufgedreht und gesagt, dass ihr egal sei, ob die Frau stirbt. «Beiden Angeklagten war bewusst, dass es einen lebensbedrohlichen Zustand gab», sagte Meyer. Hilfe holten sie dennoch nicht.

Roland Weber, Anwalt der Mutter der getöteten Anika W., schloss sich - wie auch die anderen Nebenkläger - den Forderungen des Oberstaatsanwalts an. Er erinnerte an die vielen Grausamkeiten, die die Frauen in dem Haus erleiden mussten. Allein für die Tochter seiner Mandantin hatte die Angeklagte Angelika W. auf zwei Din-A4-Seiten 45 verschiedenen Methoden gelistet, um ihr Opfer zu quälen und zu misshandeln.

Stöße, Haare abschneiden, Würgen, Einsatz von Pfefferspray und den Urin von Wilfried W. zu trinken, waren dabei noch die harmloseren Praktiken. Weber zählte weitere schockierende Details auf. Er wollte in Absprache mit seiner Mandantin bewusst daran erinnern, welches Leid Anika durchlebt hatte. Der Oberstaatsanwalt hatte in seinem Plädoyer mit Rücksicht auf die Nebenkläger darauf verzichtet.

Weber erklärte in seinem Plädoyer nochmals das «System Bosseborn». Dahinter steckt die Methode, mit der die beiden Angeklagten den Missbrauch in ihrem Haus in Höxter-Bosseborn organisiert hatten. Vergleichbares sei ihm aus dem Rotlichtmilieu bekannt, sagte Weber. «Zuerst gibt es eine Wohlfühlatmosphäre, dann kommen die ersten kleineren Gewalttaten, die Opfer werden verwirrt, noch besteht Fluchtgefahr. Dann wird die Gewalt und die Demütigung noch brutaler», sagte Weber. Bei der Prostitution geht es vor allem um Geld. In Höxter sei es zwar auch um Geld, aber eigentlich nur um Macht gegangen. Die Frauen auf der Suche nach Zuneigung und der großen Liebe waren in die Falle getappt.

«Und wer war schuld?», fragt Weber? Beide hätten sich gegenseitig eingeredet, dass jeweils der andere der Schuldige sei. Beide hätten so zusammengearbeitet, dass es eine perfekte Teamarbeit war. «Beide wussten, was der andere macht», sagte der Berliner Anwalt.

Sollte das Gericht in seinem Urteil den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage folgen, geht Angelika W. laut Weber voraussichtlich für 20 bis 21 Jahre ins Gefängnis. Die Angeklagte hatte für sich im Verlauf des Verfahrens ein deutlich niedrigeres Strafmaß gewünscht. Da sie mit einem Geständnis zur Aufklärung beigetragen hatte, war das bei den Plädoyers auch eine der Kernfragen. Aber sowohl Meyer als auch Weber lehnten eine Strafminderung ab. «Es gibt zwei tote Frauen. Und viele der Opfer sind noch heute schwer traumatisiert. Sie mussten zum Teil extrem lange leiden. Die Angeklagte hat die Verantwortung voll zu tragen», sagte Weber.

Am Donnerstag und in der darauffolgenden Woche am Dienstag folgen die Plädoyers der vier Verteidiger. Ob das Landgericht noch im September ein Urteil spricht, ist offen. Das letzte Wort der Angeklagten könnte die Zeitplanung noch durcheinander bringen. Angelika W. beansprucht dafür einen ganzen Prozesstag. Statt am 14. September würde ein Urteil dann erst am 5. Oktober verkündet.