1. Startseite
  2. Überregionales
Logo

Islamist Sami A. mit Wiedereinreiseverbot belegt

Bochum (dpa) - Nach der Abschiebung des Islamisten Sami A. gilt für den 42-jährigen Tunesier eine Wiedereinreisesperre. Das sei durch die Rechtslage innerhalb der Schengen-Länder ein Automatismus, sagte ein Sprecher der Stadt Bochum. Von dem Moment der Abschiebung an gelte ein Einreiseverbot. Die Bochumer Ausländerbehörde ist für den Fall zuständig. Der «Kölner Stadt-Anzeiger» hatte zuerst berichtet, Sami A. sei im Schengener Informationssystem für die Sicherheitsbehörden als unerwünschte Person gelistet.