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Rechtsextremer Soldat
Kein hinreichender Terrorverdacht gegen Franco A.

Bundeswehr
Der Bundeswehrsoldat Franco A. soll den ursprünglichen Vorwürfen zufolge gemeinsam mit Komplizen aus einer rechtsextremen Gesinnung heraus einen Anschlag vorbereitet haben. Foto: Robert Schlesinger/Symbol Foto: dpanitf3
Im Frühjahr 2017 kommen rechtsextreme Umtriebe in der Bundeswehr ans Licht. Oberleutnant Franco A. wird vorgeworfen, als Asylbewerber getarnt Anschläge geplant zu haben. Das OLG Frankfurt sieht das anders und verweist das Verfahren an das Landgericht Darmstadt.

Frankfurt/Main (dpa) - Das Oberlandesgericht Frankfurt sieht im Fall des rechtsextremen Bundeswehrsoldaten Franco A. keinen hinreichenden Verdacht für die Vorbereitung eines Anschlags.

Das Verfahren gegen den 29-Jährigen werde deshalb vor dem Landgericht Darmstadt wegen weiterer Anklagepunkte eröffnet und nicht vor dem OLG, teilte das Gericht mit.

Die Bundesanwaltschaft, die Franco A. unter anderem wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat angeklagt hatte, kann gegen die Entscheidung Beschwerde einlegen.

Der aus Offenbach stammende Oberleutnant soll der Anklage zufolge aus einer rechtsextremen Gesinnung heraus einen Anschlag vorbereitet haben. Demnach wollte er dabei den Verdacht auf Flüchtlinge lenken - und hatte sich daher unter falscher Identität selbst als Asylsuchender aus Syrien registrieren lassen.