1. Startseite
  2. Überregionales
Logo

Keine Kündigung von Betriebsrenten-Police wegen Geldbedarfs

Erfurt (dpa) - Nur weil ein Arbeitnehmer Geld braucht, kann er von seinem Arbeitgeber nicht die Kündigung einer Versicherung zur betrieblichen Altersvorsorge verlangen. Zu diesem Schluss kam das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil in Erfurt. Der Kläger wollte vor Gericht von seinem Arbeitgeber die Kündigung einer Direktversicherung erwirken, um mit dem so frei werdenden Betrag Schulden zu begleichen. Den Versicherungsvertrag hatte das Unternehmen zugunsten des Mitarbeiters abgeschlossen und hatte von 2001 bis 2009 jährlich etwa 1000 Euro eingezahlt.