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Läuse und schwarze Zähne
Kinder völlig verwahrlost: Eltern mit Haftbefehl gesucht

Als Polizisten in Düsseldorf eine Wohnung durchsuchen wollen, stoßen sie auf völlig verwahrloste Kinder. Nun sollten sich die Eltern der Kleinen vor Gericht verantworten - doch die Anklagebank blieb leer.

Düsseldorf (dpa) - Ein Elternpaar, das sieben seiner neun Kinder vernachlässigt und misshandelt haben soll, wird nun mit Haftbefehl gesucht. Die beiden Angeklagten waren zum Prozessbeginn in Düsseldorf nicht erschienen.

Daraufhin erließ Amtsrichter Uwe Heemeyer die Haftbefehle gegen die 30-Jährige und den 36-Jährigen. Beiden wird Verletzung der Fürsorgepflicht und gefährliche Körperverletzung in jeweils sieben Fällen vorgeworfen. Der Vater der Kinder ist bereits wegen Gewalttaten vorbestraft.

2014 war laut Anklage ein Baby des Paares in die Uniklinik Düsseldorf eingeliefert worden. Ärzte stellten Rippenbrüche und blaue Flecken fest. Die Mutter behauptete, das Kind sei aus dem Kinderwagen gestürzt. Doch die Ärzte äußerten Zweifel an dieser Version. Als Ende Januar 2015 sieben Polizisten für eine Hausdurchsuchung bei der Familie in Düsseldorf auftauchten, bot sich ihnen ein verheerendes Bild. Die Wohnung sei völlig verdreckt und vermüllt gewesen.

Die Toilette sei kotverschmiert gewesen, ein beißender Uringestank habe in der Luft gelegen. Für die neun Kinder habe es nicht genug Betten gegeben, notierten die Polizisten. Die Matratzen seien mit Urin- und Kotspuren verdreckt gewesen. Die Kinder waren demnach völlig verwahrlost. Sie hätten schmutzige Gesichter, verunreinigte Kleidung, zerzauste Haare gehabt und stark nach Exkrementen gerochen. Alle Kinder seien von Läusen befallen gewesen.

Sie hätten auffällig schwarze, kariöse Zähne und Zahnreste gehabt. Zum Frühstück hätten sie sich mit Gummibärchen und ungekochten Nudeln ernährt, hatten die Kinder den Beamten erzählt. Die Verteidiger sagten, ihre Mandanten hätten zu den Vorwürfen bislang geschwiegen. In der kommenden Woche will das Gericht den Fall im zweiten Anlauf verhandeln - wenn beide Angeklagten bis dahin festgenommen sind.