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Illegales Autorennen
Kölner Raser-Unfall mit einem Todesopfer erneut vor Gericht

Zwei Raser verursachen einen tödlichen Unfall und werden zu Bewährungsstrafen verurteilt. Der BGH hebt das Urteil teilweise auf - nun droht den Angeklagten doch noch Gefängnis. Am ersten Tag des Revisionsprozesses geben sich die jungen Männer reumütig.

Köln (dpa) - Fast drei Jahre nach dem Tod einer jungen Radfahrerin bei einem illegalen Autorennen in Köln geht es vor Gericht darum, ob die beiden bereits verurteilten Raser doch ins Gefängnis müssen.

Die Neuauflage des Prozesses vor dem Kölner Landgericht begann mit Schuldeingeständnissen der zwei Angeklagten. Er sei verantwortlich für den Tod der Studentin, sagte der Ältere der beiden. Der heute 25-Jährige bat die Familie der 19-Jährigen um Verzeihung.

Die beiden türkischstämmigen Männer waren in einem ersten Prozess wegen fahrlässiger Tötung zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) beanstandete die Aussetzung zur Bewährung und hob das Urteil teilweise auf. Jetzt begann der Revisionsprozess.

Die Angeklagten hatten sich im April 2015 ein Rennen geliefert. Einer von ihnen verlor die Kontrolle über seinen Wagen und rammte die Studentin. Sie starb an ihren schweren Verletzungen. «Am liebsten würde ich die Zeit zurückdrehen», sagte der zweite Angeklagte, ein 24-Jähriger. Die junge Frau sei durch seine Sorglosigkeit gestorben. Er selbst werde seitdem überall als «Totraser» betrachtet.

In der Neuauflage des Prozesses geht es allein um die Frage, ob die bereits verhängten Haftstrafen von zwei Jahren sowie einem Jahr und neun Monaten zur Bewährung ausgesetzt werden können oder nicht. Nach Auffassung des BGH hatte das Kölner Landgericht bei seinem ersten Urteil von 2016 unter anderem nicht berücksichtigt, wie sich die Bewährungsstrafen auf das allgemeine Rechtsempfinden der Bevölkerung auswirken würden. Außerdem hätten die Angeklagten die Gefahrensituation durch ihren aggressiven Fahrstil bewusst herbeigeführt.

Eigentlich sollte der Revisionsprozess schon im Dezember sein, doch nach dem ersten Verhandlungstag wurde er wegen der möglichen Befangenheit eines Schöffen vorzeitig abgebrochen.

BGH-Entscheid