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Kürzungen für Alleinstehende in Flüchtlingsheimen verfassungswidrig

Karlsruhe. Alleinstehenden Asylsuchenden dürfen nicht länger die Sozialleistungen pauschal um zehn Prozent gekürzt werden, weil sie in einem Flüchtlingsheim leben. Es sei nicht erkennbar, dass dort tatsächlich Einsparungen durch gemeinsames Wirtschaften erzielt würden, teilte das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag mit. Die 2019 eingeführte «Sonderbedarfsstufe» sei unvereinbar mit dem Grundgesetz.

© dpa-infocom, dpa:221124-99-643514/1