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Finanzminister beraten
Länder sind uneinig über Neuregelung der Grundsteuer

Klar ist: Die Grundsteuer muss neu berechnet werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Über das Wie wird ab jetzt gerungen.

Berlin (dpa) - Bei der Neuregelung über die Grundsteuer deuten sich schwierige Verhandlungen an. Die Länder sind sich uneins, wie die vom Bundesverfassungsgericht vorgeschriebene Reform aussehen soll.

Die Finanzminister von Bund und Ländern trafen sich am Mittwoch in Berlin, um über das weitere Vorgehen und einen Zeitplan zu beraten. Sie beschlossen, zunächst verschiedene Modelle auf ihre Machbarkeit hin zu prüfen. Dabei gehe es darum, welches der Reformmodelle innerhalb der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist umgesetzt werden könnten, teilte Hessens Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) nach dem Spitzentreffen auf dpa-Anfrage mit.

Vor Ende der Prüfung sei kein Modell vom Tisch. Es solle dann entschieden werden, welches der machbaren Modelle umgesetzt werden soll. Schäfer sprach von konstruktiven und sachlichen Gesprächen.

Die Karlsruher Richter hatten das derzeitige Steuermodell für verfassungswidrig erklärt. Bis Ende kommenden Jahres muss ein neues Gesetz verabschiedet sein. Erklärter politischer Wille ist, dass das Steueraufkommen insgesamt weder steigen noch sinken soll.

«Bund und Länder müssen und wollen die Grundsteuer auf verfassungsgemäße Beine stellen», sagte Schäfer. «Dieses Ziel eint nun endlich alle Beteiligten. Ich mache keinen Hehl daraus, dass ich mir die Initiative des Bundes dazu vor Jahren gewünscht hätte, nach dem sich fast alle Länder bereits einig waren. Nun sorgt eben der Druck des Bundesverfassungsgerichts für Bewegung.»

Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) bezeichnete die Gespräche als «guten Auftakt», mahnte zugleich aber zur Eile. Alle wollten einen Kompromiss, die Gespräche würden zeitnah fortgesetzt. «Wenn bis Ende 2019 ein fertiges neues Grundsteuer-Gesetz beschlossen sein soll, das zuverlässig bis Ende 2024 umsetzbar sein muss, haben wir keine Zeit zu verlieren.»

Mit einem Ertrag von jährlich rund 14 Milliarden Euro ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen von Städten und Gemeinden.

In der Diskussion für die Neuregelung sind im Wesentlichen drei Modelle. Im Bodenwertmodell wird in erster Linie der Wert eines Grundstücks für die Höhe der fälligen Steuer zugrunde gelegt. Im Kostenwertmodell fließen auch Bau- oder Sanierungskosten für die Häuser auf dem Grundstück mit ein. Dieses Modell hatte 2016 eine Mehrheit der Länder vorgelegt. Beim flächenbezogenen Äquivalenzmodell wäre vor allem die reine Fläche von Grundstücken und Gebäuden Grundlage für die Steuerhöhe, weniger der Wert der Fläche und Immobilien.

Bayern will für eine Neuberechnung nach Grundstücksgröße werben. «Es wäre wünschenswert, wenn auch die anderen Bundesländer den bayerischen Weg mitgehen würden», sagte Landesfinanzminister Albert Füracker der Deutschen Presse-Agentur in München. «Wir wollen eine einfache und faire Grundsteuer, ermittelt nach Grundstücksgröße und Wohn- beziehungsweise Nutzfläche des auf dem Grundstück befindlichen Gebäudes.» Diese Größen seien unstrittig und bewahrten die Bürger in Zeiten steigender Immobilienpreise vor einer Steuererhöhung durch die Hintertür.

Der Vorschlag Bayerns aber stieß in der Finanzminister-Runde auf Skepsis, wie die dpa aus Teilnehmerkreisen erfuhr.

Sachsen-Anhalts Finanzminister André Schröder (CDU) sagte der dpa, er persönlich favorisiere das sogenannte Kostenwertmodell. Dabei würden neben dem Bodenwert auch Baujahr und Baukosten berücksichtigt. Zudem könnten die Gemeinden mit Hebesätzen die Höhe der Abgabe steuern.

Niedersachsens Landesregierung hat sich noch nicht auf ein Modell für die Neuregelung festgelegt. «Es ist allerdings nicht ausgeschlossen, dass einige Gruppen oder Personen mehr bezahlen müssen - andere auch weniger», sagte Niedersachsens Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU) der dpa. «Wir müssen aber sehen, dass wir die Unterschiede zum heutigen Stand gering halten.»

Für Grundbesitzer könnte die Neuregelung der Grundsteuer mit bürokratischem Aufwand verbunden sein. «Die Grundstückseigentümer werden wahrscheinlich eine - allerdings recht schlichte - Steuererklärung für die Bewertung ihres Grundstücks abgeben müssen», sagte Hilbers. «Je nach künftigem Bewertungsmodell wird sie einfach oder sogar sehr einfach sein. Wir brauchen unbedingt ein einfaches Modell.»

Thüringens Finanzministerin Heike Taubert (SPD) plädierte für einen «Gerechtigkeitsfaktor» bei der Neuregelung. Dabei sollten Wert und Lage von Grundstücken eine Rolle spielen. «Es sollte mehr bezahlt werden für ein Grundstück beispielsweise am Bodensee als in den vielen ländlichen Regionen Deutschlands», sagte Taubert der dpa.

Derzeitige Regelung der Grundsteuer