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Landesverfassungsgericht verhandelt über AfD-Landesliste

Leipzig (dpa) - Der sächsische Verfassungsgerichtshof verhandelt heute über die Beschwerde der AfD gegen die Kürzung ihrer Landesliste für die Landtagswahl am 1. September. Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits gestern eine Klage in dieser Sache zurückgewiesen. Die AfD zog vor Gericht, weil der Landeswahlausschuss am 5. Juli nur die ersten 18 von insgesamt 61 Kandidaten der Landesliste zur Wahl zuließ. Für die Entscheidung nannte der Ausschuss formale Gründe. Bei einem guten Abschneiden bei der Landtagswahl könnte die AfD nun unter Umständen nicht alle Mandate besetzen.