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13 und 11 Jahre Haft
Lange Freiheitsstrafen im Mordprozess um «Horrorhaus» Höxter

Antgeklagte von Höxter
Angelika W. und Wilfried W. sind im Mordprozess von Höxter zu 13 und 11 Jahren Haft verurteilt worden. Foto: Friso Gentsch/Marcel Kusch
Jahrelang hat ein Paar mehrere Opfer in ein Haus nach Höxter gelockt und schwer misshandelt. Zwei Frauen starben. Der Prozess war für die Opfer und ihre Hinterbliebenen quälend lang - doch nun gibt es das Urteil.

Paderborn (dpa) - Im Mordprozess um den Tod zweier Frauen im sogenannten Horrorhaus von Höxter sind die beiden Angeklagten zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt worden.

Das Landgericht Paderborn verhängte gegen Angelika W. am 13 Jahre Haft und gegen ihren Ex-Mann Wilfried W. elf Jahre Freiheitsstrafe. Der 48-Jährige soll in einer Psychiatrie untergebracht werden. Da er nach Ansicht des Gerichts aber keine Gefahr für die Allgemeinheit ist, ordnete es keine Sicherungsverwahrung an. Damit blieb das Gericht unter der Forderung von Staatsanwaltschaft und Nebenklägern nach einer lebenslangen Freiheitsstrafe.

Bei Angelika W. habe die Kammer von einer lebenslangen Haft abgesehen, weil sie umfassend ausgesagt und zur Aufklärung beigetragen habe. Wilfried W. sei vermindert schuldfähig, so dass eine lebenslange Freiheitsstrafe nicht infrage komme, sagte der Vorsitzende Richter.

Die Fakten waren in dem Prozess weitgehend unstrittig: Über Jahre hinweg hatte das deutsche Paar Frauen mit Kontaktanzeigen in ein Haus nach Ostwestfalen gelockt und dort seelisch und körperlich schwer misshandelt. Zwei Frauen aus Niedersachsen überlebten die Quälereien nicht. Nach Stürzen auf Asphalt und gegen einen Schrank hatten sich beide schwere Kopfverletzungen zugezogen.

Eine Frau starb in einem Krankenhaus - sie hätte nach Überzeugung der Richter mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gerettet werden können, wenn die beiden Angeklagten schon früher ärztliche Hilfe geholt hätten. Deshalb urteilte die Kammer in diesem Fall auf Mord durch Unterlassen.

«Beide wussten, dass Kopfverletzungen besonders gefährlich sind. Das ist allgemein bekannt, auch wenn man medizinisch ungebildet ist», sagte der Vorsitzende Richter Bernd Emminghaus in seiner Urteilsbegründung zum Vorwurf des Unterlassens. Und Emminghaus nannte weitere Indizien. Das jetzt verurteilte Paar hatte eines der Opfer beim Einwohnermeldeamt mit Umzugsziel Holland abgemeldet. «Das macht aber keinen Sinn, wenn die beiden nicht mit dem Tod der Frau gerechnet hätten.»

Beim zweiten Opfer fanden die Ermittler keine Leiche mehr. Wie Angelika W. selbst ausgesagte, hatten sie und ihr Ex-Mann die Leiche der Frau eingefroren, zersägt, verbrannt und die Asche anschließend im Winter an den Straßenrändern des Dorfes verstreut.

In ihrem letzten Wort unmittelbar vor dem Urteil hatte Angelika W. erstmals deutliche Worte des Bedauerns an die Opfer gerichtet. «Ich möchte mich in aller Form bei allen Frauen entschuldigen, denen ich Leid angetan habe», sagte sie. Ihr Ex-Mann Wilfried W. sagte: «Ich wusste nicht, was richtig oder falsch ist. Deswegen wäre eine Therapie gar nicht so schlecht.»

Staatsanwaltschaft und Nebenkläger hatten für die beiden Angeklagten lebenslange Haftstrafen und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld beantragt. Wilfried W. sollte nach dem Willen der Anklage in einer Psychiatrie untergebracht werden.

Die Strafanträge der Verteidiger waren dagegen deutlich niedriger ausgefallen. Für Wilfried W. hatten die Anwälte wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung sieben Jahre und sechs Monate Haft gefordert, da er nur vermindert schuldfähig sei. Für Angelika W. hatten ihre Verteidiger einen Freispruch gefordert, weil es für den angeklagten Straftatbestand Mord durch Unterlassen an Beweisen mangele.

Staatsanwaltschaft, Verteidiger und Nebenkläger zeigten sich mit dem Urteil zufrieden. Ob sie aber wirklich auf Revision verzichten, wollten sie noch prüfen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe könnte auf Antrag das Urteil aus Paderborn auf Rechtsfehler prüfen.

Das «Horrorhaus» von Höxter: Chronologie der Ereignisse