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Unfall
Mann in Österreich stirbt beim Füttern seiner Giftschlange

Hornviper
Die Hornviper gehört zu den gefährlichsten Schlangen in Europa. (Archivbild). Foto: picture alliance / dpa-tmn
Der 23-Jährige hatte sich nach Polizeiangaben beim Füttern kurz weggedreht - da schnappte die Hornviper zu und biss ihn in die Hand. Die Schlange lebte illegalerweise in der Wohnung des jungen Mannes.

Enns (dpa) - In Österreich ist ein 23 Jahre alter Reptilienfreund von seiner Giftschlange getötet worden.

Die Polizei bestätigte einen Bericht der «Kronen Zeitung». Danach wollte der junge Mann in seiner Wohnung in Enns eine Hornviper füttern. Als er sich kurz wegdrehte, habe die Viper zugeschnappt und ihn in den Handrücken gebissen.

Seine Lebensgefährtin und ein Besucher, die sich zu diesem Zeitpunkt in einem Nebenzimmer aufhielten, alarmierten den Notarzt und sperrten die Schlange wieder ins Terrarium. Der 23-Jährige kam ins Krankenhaus, wo ihn die Ärzte aber nicht retten konnten.

Der Mann habe für die Schlange keine Genehmigung gehabt, sagte eine Polizeisprecherin. Erlaubterweise hatte er in seiner Wohnung zwei Tigerpythons. Die Behörden ließen die Reptilien abholen.

Schlangen-Begegnungen auf der Toilette

Eine weitaus harmlosere Begegnung mit einer Schlange hatte eine Frau in Wien. Die 68-Jährige sichtete einen etwa einen Meter langen Python in ihrer Toilette, wie die Polizei berichtete. Den alarmierten Beamten zeigte sie ein Foto der Schlange. Experten einer städtischen Behörde fingen das Reptil später ein. Woher es stammt, ist unklar.

Erst am Montag hatte ein eineinhalb Meter langer Albino-Netzpython einen 65 Jahre alten Mann in Graz beim morgendlichen Toilettengang in den Bereich der Genitalien gebissen. Der Python war über das Rohrsystem aus der benachbarten Wohnung eines Schlangenbesitzers ins stille Örtchen gekrochen.

Der Nachbar hält elf Schlangen und darf die Tiere auch nach dem Vorfall behalten. Gegen den 24-Jährigen wird allerdings wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt.

© dpa-infocom, dpa:210709-99-320687/3