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Streit mit «Mail on Sunday»
Meghan gewinnt Berufungsverfahren

Herzogin Meghan
«Das ist nicht nur ein Sieg für mich, sondern für jeden, der sich je davor gefürchtet hat, für eine gerechte Sache einzustehen»: Herzogin Meghan. Foto: Jeremy Selwyn/Evening Standard/PA Wire/dpa
Der persönliche Brief an ihren Vater sollte das Verhältnis kitten. Und landete prompt bei der «Mail on Sunday». Vor Gericht kann sich Meghan nun erneut gegen die Zeitung durchsetzen.

London (dpa) - Herzogin Meghan (40) hat im Streit um die teilweise Veröffentlichung eines Briefs an ihren Vater auch das Berufungsverfahren gegen den Verlag der «Mail on Sunday» gewonnen.

Der Court of Appeal in London bestätigte damit ein früheres Urteil des High Courts, wonach Meghans Persönlichkeitsrechte durch die Veröffentlichung verletzt wurden. «Die Inhalte waren persönlich, privat und nicht von legitimem öffentlichem Interesse», begründete Richter Geoffrey Vos am Donnerstag die Entscheidung.

Meghan zeigte sich zufrieden mit dem Urteil. «Das ist nicht nur ein Sieg für mich, sondern für jeden, der sich je davor gefürchtet hat, für eine gerechte Sache einzustehen», heißt es in einem Statement der Duchess of Sussex. Das Urteil habe einen Präzedenzfall geschaffen, fuhr Meghan fort und rief zu einem Umbau der Boulevardpresse auf, die derzeit «die Leute dazu erzieht, grausam zu sein und die von den Lügen und dem Schmerz profitiert, die sie schafft».

In einer Mitteilung des Verlags Associated Newspapers Limited (ANL) hieß es hingegen, das Urteil sei enttäuschend und man erwäge, vor das höchste britische Gericht, den Supreme Court, zu ziehen.

Meghan liegt mit ihrem Vater Thomas Markle seit ihrer Hochzeit mit Prinz Harry (37) im Mai 2018 im Clinch. Der Brief einige Monate später sollte das Verhältnis nach Angaben Meghans wieder kitten. Der inzwischen 77-jährige Rentner sah das aber anders und gab das Schreiben an die Journalisten der «Mail on Sunday» weiter.

Der Verlag hatte bei dem Berufungsverfahren argumentiert, Meghan habe eine Veröffentlichung des Briefs bereits beim Verfassen in Kauf genommen, indem sie die Formulierungen bewusst vorsichtig gewählt habe. Das Gericht sah das anders.

© dpa-infocom, dpa:211202-99-228251/3