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Recht auf Privatsphäre
Meghan scheitert teilweise mit Klage gegen «Mail on Sunday»

Meghan & Harry
Herzogin Meghan und ihr Mann Prinz Harry kämpfen um ihre Privatsphäre. Foto: Chris Jackson/PA Wire/dpa
Ob die Journalisten böse Absichten hatten, eine Agenda gegen Meghan verfolgten oder den Streit mit ihrem Vater angestiftet haben, wird nicht vor Gericht untersucht. Stattdessen dürfte es vor allem um die Frage gehen, inwieweit die Herzogin ein Recht auf Privatsphäre hat.

London (dpa) - Rückschlag für Meghan: Die Herzogin von Sussex (38) ist mit ihrer Klage gegen den Verlag der britischen Boulevardzeitung «Mail on Sunday» teilweise gescheitert. Das geht aus dem Urteil zu einer Voranhörung des Londoner High Courts hervor, das am Freitag veröffentlicht wurde.

Der Verlag hatte beantragt, einen Teil der Vorwürfe nicht zum Hauptverfahren zuzulassen. Diesem Antrag gab der Richter nun statt.

Anlass für die Klage war die Teilveröffentlichung eines handgeschriebenen Briefs, den Meghan an ihren Vater, Thomas Markle, geschickt hatte. Mit ihm liegt sie seit ihrer Hochzeit mit Prinz Harry (35) vor zwei Jahren im Clinch. Der 75-Jährige hatte den Brief an die «Mail on Sunday» weitergegeben. Meghan sieht sich durch die Veröffentlichung in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt.

Zudem warf sie den Journalisten Unredlichkeit und böse Absichten vor. Der Streit mit ihrem Vater sei erst von der Presse angefacht worden, argumentierte ihr Anwalt. Die Berichterstattung sei Teil einer breiteren «Agenda» gegen Meghan. Diese Vorwürfe ließ der Richter aber nicht zu. Sie seien entweder nicht relevant für den Kern des Verfahrens, zu pauschal oder nicht ordnungsgemäß vorgebracht worden, so die Begründung.

Wann das Hauptverfahren beginnen soll, war zunächst unklar. Es dürfte nun hauptsächlich darum gehen, ob der Inhalt des veröffentlichten Briefs von öffentlichem Interesse war oder nicht. Für Meghan und Harry ist das ein herber Rückschlag. An Aufgeben scheinen sie aber nicht zu denken. «Wir werden uns weiterhin auf die Angelegenheit des privaten, intimen und handgeschriebenen Briefs einer Tochter an ihren Vater konzentrieren», hieß es in einer Mitteilung der Anwälte Meghans. Diese «grobe Verletzung des Rechts eines jeden auf Privatsphäre» sei offensichtlich und unrechtmäßig.

Das Paar hat sich vor kurzem aus dem engeren Kreis der Königsfamilie verabschiedet und lebt inzwischen in der US-Metropole Los Angeles. Die beiden hoffen, sich so künftig besser vor Berichterstattung über ihr Privatleben schützen zu können. Doch ob sie dieses Ziel mit dem Prozess erreichen werden, ist fraglich. Schon jetzt sind viele private Informationen - beispielsweise Textnachrichten - durch Gerichtsdokumente an die Öffentlichkeit gelangt. Meghans Vater hat angekündigt, wenn nötig zugunsten der Zeitung auszusagen.

Wie sehr ihm die Berichterstattung der Boulevardpresse zusetzt, hatte Harry im vergangenen Herbst in einem öffentlichen Brief offenbart, als er die Klage gegen Associated Newspapers ankündigte. Darin warf er den Medien vor, seine Frau während und kurz nach ihrer Schwangerschaft mit dem gemeinsamen Sohn Archie (11 Monate) dämonisiert zu haben.

«Ich war zu lang stummer Zeuge ihres Leidens. Die Hände in den Schoß zu legen und nichts zu tun, würde allem widersprechen, woran wir glauben», schrieb der Prinz und fügte eine düstere Befürchtung hinzu: «Es ist meine größte Angst, dass sich die Geschichte wiederholt.» Er habe seine Mutter verloren und sehe nun, wie seine Frau zum Opfer «derselben mächtigen Kräfte» werde.

Harrys Mutter, Prinzessin Diana, starb 1997 bei einem Autounfall in Paris, als sie mit ihrem Lebensgefährten Dodi Al Fayed auf der Flucht vor Paparazzi war.

Webseite des Gerichts mit Links zum Urteil