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Copyright-Reform beschlossen
Neues EU-Urheberrecht kommt mit deutschem «Ja, aber...»

Urheberrechtsreform
Abstimmung im Europäischen Parlament in Straßburg. Die Staaten der Europäischen Union haben die Urheberrechtsreform endgültig beschlossen. Foto: Jean-Francois Badias/AP
Protest
Demonstration gegen die geplante EU-Urheberrechtsreform in Berlin. Foto: Paul Zinken/Archiv
Die Copyright-Reform kommt - allen Protesten zum Trotz. Ausschlaggebend dafür ist auch die Haltung der Bundesregierung. Berlin präsentiert sogleich die eigene Lesart der Richtlinie.

Luxemburg (dpa) - Die heftig umstrittene Reform des EU-Urheberrechts ist endgültig beschlossen. In der letzten Abstimmung zu diesem Gesetz stimmten die EU-Staaten dem Vorhaben am Montag mehrheitlich zu. Auch die deutsche Bundesregierung votierte mit einem Ja - allerdings mit Vorbehalten.

Damit ist der Weg für die Reform nun frei. Zuvor hatte das Europarlament das Vorhaben bereits gebilligt. Die EU-Länder haben nun rund zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht umzusetzen.

Nachdem es vor allem in Deutschland heftigen Protest gegen Artikel 13 der Reform (im finalen Text Artikel 17) gab, betonte die Bundesregierung zuletzt, Uploadfilter sollten bei der Umsetzung weitgehend vermieden werden. Gemeint sind Programme, die geschützte Inhalte schon beim Hochladen ins Internet erkennen und aussortieren.

Kritiker fürchten, dass die Filter zu viel blocken und warnen vor Zensur. Bis zum Sonntagabend arbeitete die Bundesregierung deshalb an einer Zusatzerklärung, die die deutsche Lesart der Reform klarstellen soll. «Ziel muss sein, das Instrument "Uploadfilter" weitgehend unnötig zu machen», heißt es darin.

Die Copyright-Reform soll das veraltete Urheberrecht in der EU ans digitale Zeitalter anpassen und Urhebern für ihre Inhalte im Netz eine bessere Vergütung sichern. Mitte Februar hatten sich Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten auf einen Kompromiss geeinigt. Diesen hatte das Europaparlament Ende März gebilligt. Die Zustimmung der EU-Staaten vom Montag ist nun der letzte Schritt, damit die Reform in Kürze in Kraft treten kann.

Die Mehrheit war jedoch knapp. Hätte Deutschland sich enthalten oder gegen das Vorhaben gestimmt, wäre es nicht zustande gekommen. Denn die Niederlande, Luxemburg, Polen, Italien, Finnland und Schweden stimmten dagegen. Belgien, Estland und Slowenien enthielten sich.

Die Bundesregierung reagierte hingegen mit der vierseitigen Zusatzerklärung auf Protest. «Upload-Plattformen sollen auch künftig als freie, unzensierte Kommunikationskanäle für die Zivilgesellschaft zur Verfügung stehen», heißt es darin. Falls doch technische Lösungen eingesetzt werden, solle die EU die Entwicklung von frei zugänglichen Technologien mit offenen Schnittstellen fördern. Zudem trifft die fragliche Regelung aus Sicht der Bundesregierung nur auf mächtige Plattformen wie YouTube oder Facebook zu. Man gehe davon aus, dass eine EU-weit einheitliche Umsetzung vereinbart werde. Falls die neuen Regeln doch die Meinungsfreiheit einschränken oder gegen EU-Recht verstoßen sollten, müsse die Reform korrigiert werden.

Die Kritiker ließen sich von der deutschen Zusatzerklärung nicht beeindrucken. FDP-Chef Christian Lindner schrieb auf Twitter, die große Koalition habe ihre letzte Chance, Uploadfilter zu verhindern, nicht genutzt. Der Grünen-Spitzenkandidat für die Europawahl, Sven Giegold, kritisierte die Zusatzerklärung als «fragwürdige Kosmetik». Und Piraten-Politikerin Julia Reda, die eine der schärfsten Kritikerinnen des Vorhabens im Europaparlament war, sagte: «Das neue Urheberrecht macht alle zu Verlierern.» EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker bezeichnete die Reform auf Twitter hingegen als fehlendes Puzzleteil des digitalen Binnenmarkts in der EU. Ähnlich äußerte sich Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU).

Auch umstritten war Artikel 11 (im finalen Text Artikel 15), der ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage vorsieht. Danach müssen Nachrichten-Suchmaschinen wie Google News für das Anzeigen von Artikel-Ausschnitten künftig Geld an die Verlage zahlen. Hier sehen Kritiker insbesondere für kleine Verlage Nachteile, die gegenüber Google eine schwache Verhandlungsposition hätten. Zudem verweisen sie auf Deutschland, wo es ein Leistungsschutzrecht schon seit 2013 gibt, das aber nicht zu nennenswerten Geldzahlungen an die Verlage führt. Die großen deutschen Verlegerverbände begrüßten die Reform jedoch.

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